Kennzeichen für den Fahrradträger
Verdeckt der Heckträger dein hinteres Nummernschild, brauchst du ein gut sichtbares Kennzeichen am Träger. Hier erfährst du, warum das kein Behördengang ist, wie du das Schild bestellst und womit du es befestigst.
Wann ist ein drittes Kennzeichen Pflicht?
Sobald ein Heckfahrradträger oder die transportierten Räder das hintere Kennzeichen oder die Beleuchtung verdecken, muss am Träger ein vollständig sichtbares Kennzeichen angebracht sein. In der Praxis ist das ein drittes Schild mit deiner vorhandenen Kennzeichen-Kombination.
Die Pflicht steht wörtlich in § 12 Absatz 10 FZV: „Wird das hintere Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder durch mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt, so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden." Entscheidend ist das Wort teilweise – schon ein Fahrradreifen, der eine Ecke des Schilds überdeckt, löst die Pflicht aus. Maßstab bleibt die Lesbarkeit aus 20 Metern im 30-Grad-Winkel nach § 12 Absatz 8 FZV.
Keine neue Zulassung nötig – und keine Plakette
Das Fahrradträger-Kennzeichen ist keine zusätzliche amtliche Zulassung, sondern eine identische Dublette deines bestehenden Kennzeichens. Du brauchst weder eine Reservierung noch einen Termin – nur ein zweites, baugleiches Prägeschild.
Weil es kein eigenes Kennzeichen ist, trägt das Wiederholungsschild weder Stempelplakette noch HU-Plakette. Die Felder bleiben leer – das ist korrekt und kein Mangel. Manche Zulassungsstellen bieten auf Wunsch trotzdem ein gesiegeltes Wiederholungsschild an; nötig ist es nicht.
Umstecken statt nachbestellen ist übrigens keine Lösung: Nimmst du das hintere Originalschild ab und montierst es am Träger, fehlt es am Fahrzeug – und das ist wiederum unzulässig.
Schild bestellen
Bestell einfach ein weiteres Schild mit genau deiner Kombination (Kürzel + Erkennungsnummer). Welches Kürzel zu deinem Wohnort gehört, zeigt das Lookup.
Halter für den Träger
Damit das Schild am Heckträger sicher und sichtbar sitzt, nutzt du einen passenden Kennzeichenhalter – meist als Magnet- oder Steckhalter.
Passendes Zubehör
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Häufige Fragen
Brauche ich ein eigenes Kennzeichen für den Fahrradträger?
Wenn der Heckträger (oder die Räder) das hintere Kennzeichen oder die Schlussleuchten verdeckt, brauchst du ein gut sichtbares Kennzeichen am Träger – in der Praxis ein drittes Schild mit deiner bestehenden Kennzeichen-Kombination.
Muss ich das dritte Kennzeichen anmelden?
Nein. Es ist kein zusätzliches amtliches Kennzeichen, sondern eine Dublette deines vorhandenen Kennzeichens. Du brauchst dafür keine neue Zulassung und keine Reservierung – nur ein zweites identisches Schild.
Wie befestige ich das Kennzeichen am Fahrradträger?
Über einen passenden Kennzeichenhalter für den Träger – meist als Magnet- oder Steckhalter. Das Schild muss vollständig sichtbar, sauber lesbar und sicher fixiert sein.
Was kostet das Fahrradträger-Kennzeichen?
Nur der Preis für ein zusätzliches Prägeschild (online ab ca. 10 €) plus optional ein Halter. Eine Gebühr bei der Zulassungsstelle fällt nicht an, da keine neue Zulassung nötig ist.
Darf ich das hintere Kennzeichen einfach an den Träger umstecken?
Davon ist abzuraten: Die amtlichen Kennzeichen sollen am Fahrzeug verbleiben. Die saubere und rechtssichere Lösung ist ein drittes, baugleiches Schild, das fest am Fahrradträger montiert wird – so bleibt das Auto vorschriftsmäßig gekennzeichnet.
Quellen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung: § 12 FZV – Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen: Absatz 2 (DIN 74069, Ausgabe Oktober 2022; keine Folien oder Abdeckungen), Absatz 8 (Lesbarkeit aus 20 m im 30-Grad-Winkel), Absatz 10 (Wiederholung des Kennzeichens bei Verdeckung durch einen Ladungsträger).
- DIN 74069 „Kraftfahrzeuge – Kennzeichenschilder", Ausgabe Oktober 2022 – in § 12 FZV als verbindliche Norm in Bezug genommen.
Ob ein konkretes Zubehörteil die Lesbarkeit einschränkt, beurteilt im Zweifel die kontrollierende Stelle. Angaben ohne Gewähr.