Kurzzeitkennzeichen: für Probe- & Überführungsfahrten

Sechs Tage gültig, gelber Datumsbalken, HU-Pflicht: Das Kurzzeitkennzeichen bringt ein nicht zugelassenes Fahrzeug legal auf die Straße – aber nur für klar umrissene Zwecke.

Christoph Ballmer Erstellt & geprüft von Christoph Ballmer

Sechs Tage – nicht fünf

Die Gültigkeit wird häufig mit fünf Tagen angegeben. Der Verordnungstext ist präziser: Nach § 42 Absatz 4 FZV trägt das Schild ein Ablaufdatum, das „bis zum Ablauf des fünften auf die Zuteilung folgenden Tages" bemessen ist. Der Zuteilungstag zählt mit – daraus ergeben sich sechs Kalendertage.

Ein Beispiel: Zuteilung am Montag, dann läuft das Kennzeichen mit Ablauf des Samstags ab. Am rechten Schildrand sitzt der gelbe Balken mit dem Datum, jahresweise unterlegt. Danach erlischt die Zulassung automatisch – verlängern lässt sich das Kennzeichen nicht, es müsste ein neues zugeteilt werden.

Wofür es gilt – und wofür nicht

§ 42 FZV nennt die zulässigen Zwecke abschließend: Probefahrten und Überführungsfahrten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug, dazu Fahrten zur Untersuchungsstelle und Fahrten, um eine neue Betriebserlaubnis zu erlangen.

Entscheidend ist die Bindung an ein einzelnes Fahrzeug: Das Kennzeichen darf „nur an dem Fahrzeug, für das es zugeteilt worden ist" geführt werden. Es ist damit kein Händlerkennzeichen – wer wechselnde Fahrzeuge bewegt, braucht ein rotes Kennzeichen nach § 41 FZV. Auch als Dauerlösung für ein abgemeldetes Auto taugt es nicht.

Die HU-Pflicht wird oft unterschätzt

Nach § 42 Absatz 1 Nummer 2 FZV setzt die Zuteilung gültige Nachweise über eine bestandene Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung voraus, soweit diese nach § 29 StVZO erforderlich sind. Die verbreitete Vorstellung, mit einem Kurzzeitkennzeichen lasse sich ein Fahrzeug ohne HU „mal eben zum TÜV fahren", trifft in dieser Form nicht zu: Für die Fahrt zur Untersuchungsstelle selbst gibt es Erleichterungen, für die freie Überführungsfahrt aber nicht.

Ist die HU abgelaufen, bleibt der Weg über ein rotes Kennzeichen oder einen Transport per Anhänger.

Was du für den Antrag brauchst

Kosten

Die Zulassungsgebühr liegt bei rund 13 €, dazu kommen die Schilder mit etwa 10–20 € und die Kurzzeitversicherung, deren Preis stark vom Fahrzeugtyp abhängt. Für eine einzelne Überführung bleibt das deutlich günstiger als eine reguläre Anmeldung mit anschließender Abmeldung. Stand 08/2026, ohne Gewähr.

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Nur einen Teil des Jahres fahren? Saisonkennzeichen. Zwei Fahrzeuge, ein Schild? Wechselkennzeichen. Fahrzeug über 30 Jahre? H-Kennzeichen. Schilder prägen lassen: Kennzeichen bestellen.

Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

Sechs Tage. § 42 Absatz 4 FZV bemisst das Ablaufdatum „bis zum Ablauf des fünften auf die Zuteilung folgenden Tages" – der Zuteilungstag zählt also mit, dazu kommen fünf weitere Tage. Das Datum steht im gelben Feld am rechten Schildrand. Danach erlischt die Zulassung automatisch, eine Verlängerung gibt es nicht.

Wofür darf ich ein Kurzzeitkennzeichen nutzen?

Für Probefahrten und Überführungsfahrten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug, dazu für Fahrten zur Untersuchungsstelle und Fahrten zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis. Es gilt ausschließlich für das Fahrzeug, für das es zugeteilt wurde – ein Weiterreichen an ein anderes Auto ist unzulässig.

Brauche ich eine gültige HU?

Ja. § 42 Absatz 1 FZV verlangt gültige Nachweise über eine bestandene Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung, soweit diese nach § 29 StVZO erforderlich sind. Ohne gültige HU teilt die Zulassungsstelle kein Kurzzeitkennzeichen zu – die verbreitete Annahme, es gehe „für die Fahrt zum TÜV auch ohne", trifft so nicht zu.

Was brauche ich für den Antrag?

Eine eVB-Nummer speziell für Kurzzeitkennzeichen, ein Ausweisdokument, die Fahrzeugpapiere und den HU-Nachweis. Beantragt wird das Kennzeichen bei der Zulassungsstelle – zuständig ist die deines Wohnorts oder die am Standort des Fahrzeugs.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

Die Zulassungsgebühr liegt bei rund 13 €, dazu kommen die Schilder mit etwa 10–20 € und die Kurzzeitversicherung. Für eine einzelne Überführung ist das deutlich günstiger als eine reguläre Anmeldung mit anschließender Abmeldung. Stand 08/2026, ohne Gewähr.

Welche Versicherung brauche ich?

Eine spezielle eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen – eine normale Kfz-Versicherungsbestätigung reicht nicht, weil die Deckung anders kalkuliert ist. Viele Versicherer bieten diese Kurzzeitdeckung separat an; der Preis hängt von Fahrzeugtyp und Anbieter ab.

Was passiert nach Ablauf des Datums?

Die Zulassung endet mit dem aufgedruckten Tag. Wer danach weiterfährt, bewegt ein nicht zugelassenes Fahrzeug – das ist eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz, wenn kein Versicherungsschutz mehr besteht. Die Schilder werden entwertet und nicht wiederverwendet.

Quellen

Gebühren setzen die Länder unterschiedlich fest. Verbindlich ist die Auskunft deiner Zulassungsstelle. Angaben ohne Gewähr.