Saisonkennzeichen: so funktioniert es

Zwei bis elf Monate zugelassen, den Rest des Jahres in der Garage: Das Saisonkennzeichen senkt Steuer und Versicherung anteilig – ohne jedes Frühjahr zur Zulassungsstelle zu müssen.

Christoph Ballmer Erstellt & geprüft von Christoph Ballmer

Aufbau und Betriebszeitraum

Ein Saisonkennzeichen trägt am rechten Rand zwei übereinanderstehende Zahlen: den ersten und den letzten Monat der Saison. „04 / 10" steht für April bis Oktober. In diesem Zeitraum ist das Fahrzeug regulär zugelassen, versichert und nutzbar.

Die Grenzen setzt § 10 FZV: Der Betriebszeitraum muss mindestens zwei und höchstens elf Monate umfassen und wird in vollen Monaten bemessen. Ein Zeitraum vom 15. April bis zum 15. Oktober ist deshalb nicht möglich. Die Zulassungsbehörde vermerkt den Zeitraum in Klammern hinter dem Kennzeichen in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II.

Anfangs- und Endmonat zählen vollständig mit: Bei „04/10" darf das Fahrzeug vom 1. April bis einschließlich 31. Oktober bewegt werden.

Was außerhalb der Saison gilt

In den übrigen Monaten darf das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr weder bewegt noch abgestellt werden – auch nicht am Straßenrand vor der eigenen Wohnung. Es gehört auf privaten Grund: Garage, Carport oder Hof. Wer das übersieht, riskiert ein Verwarnungsgeld und im Schadensfall Probleme mit der Versicherung.

Eine gesonderte Ab- und Anmeldung entfällt dafür: Das Kennzeichen ruht automatisch und lebt zur nächsten Saison wieder auf, Jahr für Jahr, bis du es änderst oder das Fahrzeug abmeldest.

Was du sparst – vorgerechnet

Kfz-Steuer und Versicherungsbeitrag fallen nur für die Saisonmonate an, exakt anteilig. Die Ersparnis ergibt sich also direkt aus der Länge des Zeitraums:

SaisonMonateAnteil vom JahresbeitragErsparnistypisch für
04–10 7 7/12 42 % Cabrio, Motorrad
03–10 8 8/12 33 % Wohnmobil
04–09 6 6/12 50 % Zweitmotorrad
11–03 5 5/12 58 % Winterfahrzeug, Geländewagen

Die einmaligen Kosten bleiben davon unberührt: Zulassung rund 30 €, Schilder online 10–20 € pro Stück. Die Rechnung geht deshalb ab dem ersten vollen Jahr auf. Stand 08/2026, ohne Gewähr.

Drei Grenzfälle, die oft übersehen werden

Verwandte Kennzeichen-Arten

Zwei Fahrzeuge abwechselnd fahren? Wechselkennzeichen. Nur für eine Überführung? Kurzzeitkennzeichen. Fahrzeug über 30 Jahre? H-Kennzeichen – lässt sich mit einem Saisonkennzeichen kombinieren. Schilder prägen lassen: Kennzeichen bestellen.

Häufige Fragen zum Saisonkennzeichen

Wie lang darf der Saisonzeitraum sein?

Mindestens zwei und höchstens elf Monate. § 10 FZV schreibt volle Monate vor – ein Zeitraum vom 15. April bis 15. Oktober ist nicht möglich. Die Zulassungsbehörde vermerkt den Zeitraum in Klammern hinter dem Kennzeichen in der Zulassungsbescheinigung Teil I und II.

Was gilt außerhalb der Saison?

Außerhalb des aufgedruckten Zeitraums darf das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr weder bewegt noch abgestellt werden – auch nicht am Straßenrand vor der eigenen Tür. Es gehört auf privaten Grund: Garage, Carport oder Hof. Eine gesonderte Ab- und Anmeldung entfällt, das Kennzeichen ruht automatisch.

Darf ich am letzten Saisontag noch fahren?

Ja. Der Endmonat zählt vollständig mit: Bei „04/10" darf das Fahrzeug bis einschließlich 31. Oktober bewegt werden. Ebenso beginnt die Saison am 1. Tag des Anfangsmonats.

Wie viel spare ich wirklich?

Kfz-Steuer und Versicherungsbeitrag fallen anteilig für die Saisonmonate an – bei sieben Monaten also 7/12 des Jahresbetrags, rund 42 Prozent Ersparnis. Die einmaligen Kosten für Zulassung und Schilder bleiben gleich, die Rechnung lohnt sich also ab dem ersten vollen Jahr.

Wie ist das Fahrzeug außerhalb der Saison versichert?

Die meisten Versicherer gewähren eine beitragsfreie Ruheversicherung mit Teilkasko-Schutz, sofern das Fahrzeug auf privatem Grund steht. Sie deckt typischerweise Diebstahl, Brand und Sturmschäden – nicht aber Schäden, die im Betrieb entstehen. Voraussetzung ist meist eine Saison von mindestens sechs Monaten; die Bedingungen unterscheiden sich je Anbieter.

Kann ich den Zeitraum später ändern?

Ja, aber nicht kostenlos: Eine Änderung des Betriebszeitraums ist eine Änderung der Zulassung. Sie erfordert einen Termin bei der Zulassungsstelle, neue Schilder und eine erneute Gebühr. Den Zeitraum von Anfang an großzügig zu wählen, ist deshalb meist günstiger als später nachzubessern.

Geht die HU auch außerhalb der Saison?

Die Fahrt zur Hauptuntersuchung außerhalb des Betriebszeitraums ist nicht zulässig – das Fahrzeug ist in dieser Zeit nicht zugelassen. Fällt der HU-Termin in die Ruhezeit, legst du ihn in die Saison oder lässt das Fahrzeug transportieren.

Quellen

Umfang und Bedingungen der Ruheversicherung legt dein Versicherer fest, nicht der Gesetzgeber. Angaben ohne Gewähr.