Verbotene Kennzeichen: welche Buchstaben & Zahlen tabu sind
Bei der freien Kombination auf dem Kennzeichen sind einige Buchstaben und Zahlen ausgenommen – überwiegend wegen ihres Bezugs zur NS-Zeit. Hier siehst du sachlich, welche das sind und warum.
Gesperrte Buchstabenkombinationen
Im frei wählbaren Buchstabenteil hinter dem Ortskürzel werden bundesweit diese Kombinationen nicht ausgegeben:
- AH – Initialen von Adolf Hitler
- HJ – Hitlerjugend
- KZ – Konzentrationslager
- NS – Nationalsozialismus
- SA und SS – NS-Organisationen
Wichtig: Das Ortskürzel ist davon unberührt – HH steht regulär für Hamburg. Gesperrt ist nur die selbst gewählte Kombination in der Erkennungsnummer.
Gesperrte Zahlen-Codes
Auch bestimmte Zahlen gelten als Code aus der rechtsextremen Szene und werden in vielen Bundesländern nicht vergeben:
- 88 – steht für „Heil Hitler" (8. Buchstabe H)
- 18 – steht für „Adolf Hitler" (1 = A, 8 = H)
- 28 – steht für „Blood & Honour"
- 14 sowie Kombinationen wie 1488 – ebenfalls einschlägig
Welche Zahlen genau gesperrt sind, ist Ländersache und kann je Zulassungsbezirk leicht abweichen.
Weitere Format-Regeln
Unabhängig davon gilt: höchstens acht Zeichen, keine führende Null bei der Zahl, nur Buchstaben und Ziffern. Ob deine Wunschkombination zulässig ist, prüfst du sofort im Kombi-Check – er markiert die gesperrten Buchstaben- und Zahlen-Kombinationen automatisch.
So reagiert das Reservierungssystem
Gibst du im amtlichen Reservierungsportal eine gesperrte Kombination ein, lässt sie sich schlicht nicht reservieren – das System bietet dir stattdessen zulässige Alternativen an. Das gilt sowohl für die gesperrten Buchstaben als auch für die einschlägigen Zahlen-Codes. Ein vorheriger Blick in den Kombi-Check erspart dir also Fehlversuche.
Rechtsgrundlage
Grundlage sind die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und ergänzende Erlasse der Länder: Die Zulassungsstellen setzen die Vorgaben um und pflegen die Sperrlisten. Neben den historisch belasteten Kombinationen werden auch sittenwidrige oder beleidigende Zeichenfolgen abgelehnt. Da die Feinheiten regional geregelt sind, ist im Grenzfall die örtliche Zulassungsstelle die verbindliche Auskunft.
Deine Wunschkombination prüfen
Du hast eine Idee für dein Kennzeichen? Prüf sie im Kombi-Check und sichere sie dir anschließend: Wunschkennzeichen reservieren.
Häufige Fragen zu verbotenen Kennzeichen
Welche Buchstabenkombinationen sind auf Kennzeichen verboten?
Bundesweit werden die Kombinationen AH, HJ, KZ, NS, SA und SS nicht ausgegeben, weil sie einen Bezug zur NS-Zeit haben. Sie betreffen den frei wählbaren Buchstabenteil hinter dem Ortskürzel.
Warum ist die Zahl 28 (oder 88) auf dem Kennzeichen verboten?
Bestimmte Zahlen gelten als Code aus der rechtsextremen Szene – etwa 88 (für „Heil Hitler"), 18 (für „Adolf Hitler") oder 28 (für „Blood & Honour"). Viele Bundesländer geben solche Zahlen-Kombinationen daher nicht aus.
Sind die Regeln bundesweit einheitlich?
Die gesperrten Buchstabenkombinationen gelten bundesweit. Bei den Zahlen-Codes ist die genaue Liste Ländersache und kann je Zulassungsbezirk leicht abweichen – im Zweifel fragst du bei deiner Zulassungsstelle nach.
Ist das Kürzel „HH" oder „SS" für eine Stadt erlaubt?
Das Ortskürzel selbst ist davon unberührt: HH steht regulär für Hamburg. Gesperrt ist nur die frei wählbare Buchstabenkombination in der Erkennungsnummer, z. B. „SS" hinter dem Ortskürzel.
Welche weiteren Einschränkungen gibt es?
Ein Kennzeichen darf höchstens acht Zeichen haben, die Zahl trägt keine führende Null, und es sind nur Buchstaben und Ziffern erlaubt (keine Sonderzeichen). Den Formteil prüfst du sofort im Kombi-Check.