BD – Kfz-Kennzeichen (Behörde)

BD ist ein bundesweites Behördenkennzeichen für Deutscher Bundestag, Bundesrat, Bundespräsidialamt, Bundesregierung, Bundesministerien, Bundesfinanzverwaltung (z. B. Zoll) und Bundesverfassungsgericht.

Kürzel
BD
Verwendung
Deutscher Bundestag, Bundesrat, Bundespräsidialamt, Bundesregierung, Bundesministerien, Bundesfinanzverwaltung (z. B. Zoll) und Bundesverfassungsgericht
Geltung
bundesweit

Wofür steht das Kennzeichen BD?

Das Unterscheidungszeichen BD ist – anders als die meisten deutschen Kfz-Kennzeichen – keiner Stadt und keinem Landkreis zugeordnet. Es kennzeichnet Fahrzeuge von Deutscher Bundestag, Bundesrat, Bundespräsidialamt, Bundesregierung, Bundesministerien, Bundesfinanzverwaltung (z. B. Zoll) und Bundesverfassungsgericht und gilt im gesamten Bundesgebiet.

Solche behördlichen Kennzeichen werden zentral vergeben und sind für die jeweilige Institution reserviert. Eine Vergabe an Privatpersonen findet nicht statt.

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Häufige Fragen zum Kennzeichen BD

Wofür steht das Kennzeichen BD?

BD ist ein bundesweit gültiges Unterscheidungszeichen für Deutscher Bundestag, Bundesrat, Bundespräsidialamt, Bundesregierung, Bundesministerien, Bundesfinanzverwaltung (z. B. Zoll) und Bundesverfassungsgericht. Es ist keiner einzelnen Stadt oder einem Landkreis zugeordnet, sondern wird für Fahrzeuge dieser Institution im gesamten Bundesgebiet vergeben.

Ist BD an eine Stadt gebunden?

Nein. Anders als die meisten Kfz-Kennzeichen bezeichnet BD keine Region, sondern eine Bundesbehörde bzw. Institution (Deutscher Bundestag, Bundesrat, Bundespräsidialamt, Bundesregierung, Bundesministerien, Bundesfinanzverwaltung (z. B. Zoll) und Bundesverfassungsgericht).

Kann ich ein privates Fahrzeug mit BD anmelden?

Nein, behördliche Unterscheidungszeichen wie BD werden nicht an Privatpersonen vergeben.

Quelle der Zuordnung: KBA / Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Liste der Kfz-Unterscheidungszeichen). Angaben ohne Gewähr. Zur vollständigen Liste aller Kennzeichen →