DA – Autokennzeichen Darmstadt-Dieburg und Stadt Darmstadt
Das Autokennzeichen DA steht für Landkreis Darmstadt-Dieburg und Stadt Darmstadt im Bundesland Hessen (Westdeutschland).
Wofür steht das Kennzeichen DA?
Das Kfz-Kennzeichen DA ist das Unterscheidungszeichen für Landkreis Darmstadt-Dieburg und Stadt Darmstadt. Es steht am Anfang jedes Kennzeichens, das von der zuständigen Zulassungsstelle in dieser Region ausgegeben wird, gefolgt von einer individuellen Buchstaben-Zahlen-Kombination.
Die Buchstabenkombination DA leitet sich von DArmstadt ab. Das Kennzeichen gehört zum Bundesland Hessen und liegt in Westdeutschland.
Ein vollständiges Kennzeichen aus Darmstadt-Dieburg und Stadt Darmstadt beginnt mit DA, gefolgt von ein bis zwei Buchstaben und ein bis vier Ziffern – zum Beispiel DA · AB 123. Seit der Kennzeichenliberalisierung 2012 können Zulassungsbezirke mehrere Unterscheidungszeichen führen, weshalb in manchen Regionen neben DA auch frühere Altkreis-Kürzel wieder erhältlich sind.
So entsteht das Kürzel DA
Die hervorgehobenen Buchstaben zeigen, woher sich DA ableitet: DArmstadt. Zweibuchstabige Unterscheidungszeichen stehen typischerweise für größere Städte und Landkreise.
Wunschkennzeichen DA reservieren & Schild bestellen
Wer in Darmstadt-Dieburg und Stadt Darmstadt ein Fahrzeug anmeldet oder ummeldet, bekommt ein Kennzeichen mit dem Kürzel DA. Die Kombination dahinter darfst du in der Regel selbst wählen: Als Wunschkennzeichen legst du ein bis zwei Buchstaben und ein bis vier Ziffern fest. Ob deine Wunschkombination noch frei ist, prüfst du online im Reservierungssystem der Zulassungsstelle.
Die Reservierung kostet bei der Behörde rund 12,80 €. Die eigentlichen Kennzeichen-Schilder (DIN-zertifiziert, prägefertig) bestellst du anschließend online – meist günstiger als direkt vor Ort – und nimmst sie zur Zulassung mit.
Fahrzeug in Darmstadt-Dieburg und Stadt Darmstadt anmelden
Zuständig ist die Zulassungsstelle des/der Landkreis Darmstadt-Dieburg und Stadt Darmstadt. Für die Anmeldung mit dem Kürzel DA brauchst du in der Regel:
- Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung),
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung,
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief),
- Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (HU/TÜV),
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer sowie ggf. die bisherigen Kennzeichen.
Viele Zulassungsbezirke in Hessen bieten die Wunschkennzeichen-Reservierung und teils die komplette Zulassung inzwischen auch online an (i-Kfz).
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Häufige Fragen zum Kennzeichen DA
Welche Stadt oder welcher Landkreis hat das Kennzeichen DA?
Das Kennzeichen DA gehört zu Landkreis Darmstadt-Dieburg und Stadt Darmstadt im Bundesland Hessen. Fahrzeuge mit dem Unterscheidungszeichen DA werden von der dortigen Zulassungsstelle angemeldet.
Wofür steht die Abkürzung DA?
Das Unterscheidungszeichen DA leitet sich von „DArmstadt" ab. Die hervorgehobenen Buchstaben ergeben die Buchstabenkombination des Kennzeichens.
Kann ich beim Kennzeichen DA ein Wunschkennzeichen wählen?
Ja. Bei der Zulassungsstelle in Darmstadt-Dieburg und Stadt Darmstadt kannst du nach dem Kürzel DA eine eigene Buchstaben- und Zahlenkombination wählen. Die Verfügbarkeit lässt sich online prüfen und vorab reservieren (Gebühr rund 12,80 €).
Gilt das Kennzeichen DA auch nach einem Umzug?
Seit 2015 darfst du dein bisheriges Kennzeichen bei einem Umzug innerhalb Deutschlands behalten (Kennzeichenmitnahme). Meldest du ein Fahrzeug neu in Darmstadt-Dieburg und Stadt Darmstadt an, erhältst du ein Kennzeichen mit dem Kürzel DA.
Wie sieht ein Kennzeichen mit DA aus?
Auf das Unterscheidungszeichen DA folgen die Zulassungsplakette, die runde HU-Plakette und die Erkennungsnummer aus ein bis zwei Buchstaben und ein bis vier Ziffern – zum Beispiel DA AB 123.
Was kostet ein Kennzeichen mit dem Kürzel DA?
Die Wunschkennzeichen-Reservierung kostet rund 12,80 €, die Fahrzeugzulassung je nach Vorgang etwa 30 €. Das Schilderpaar selbst kostet im Schilder-Shop online meist 10–30 € – häufig günstiger als direkt an der Zulassungsstelle in Darmstadt-Dieburg und Stadt Darmstadt.
Quelle der Zuordnung: KBA / Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Liste der Kfz-Unterscheidungszeichen). Angaben ohne Gewähr. Zur vollständigen Liste aller Kennzeichen →