BOR

Wunschkennzeichen Borken

Hinter dem Kürzel BOR (Nordrhein-Westfalen) stehen 939.303 zulässige Kombinationen zur Wahl, dazu 3 Unterscheidungszeichen im Bezirk. Prüf deine Idee direkt hier.

BOR AB 123

Format-Hilfe nach Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Ob deine Kombination noch frei ist, prüfst du im Reservierungssystem der Zulassungsstelle.

Wie viel Auswahl lässt BOR?

Ein Kennzeichen fasst acht Zeichen. BOR belegt davon drei – für die Erkennungsnummer bleiben 5:

AufbauBeispielMöglichkeiten
nur Ziffern BOR · 1234 9.999
1 Buchstabe + 1–4 Ziffern BOR · A 1234 259.974
2 Buchstaben + 1–3 Ziffern BOR · AB 123 669.330

Drei Stellen für BOR heißt: rund 7.4-mal weniger Auswahl als bei einem kurzen Kürzel. Zwei Erkennungsbuchstaben und eine vierstellige Jahreszahl passen nicht mehr zusammen – für ein Geburtsjahr bleibt ein einzelner Buchstabe davor.

In Borken wählst du auch das Kürzel

Der Bezirk führt 3 Unterscheidungszeichen. Welches vorne steht, entscheidest du bei der Zulassung mit:

Das Kürzel BOR

BOR steht für Kreis Borken (Nordrhein-Westfalen). Der Namensgeber ist Borken. Herkunft und Details zum Kennzeichen BOR

Ablauf, Fristen und Unterlagen gelten bundesweit gleich und stehen gesammelt unter Wunschkennzeichen: Regeln & Ablauf sowie Kennzeichen reservieren.

Wunschkennzeichen in anderen Städten

Häufige Fragen – Borken

Wie viele Wunschkennzeichen sind mit BOR möglich?

Hinter dem Kürzel BOR sind 939.303 zulässige Erkennungsnummern möglich – aus 0 bis 2 Buchstaben und 1 bis 4 Ziffern ohne führende Null, bei höchstens acht Zeichen Gesamtlänge. Weil BOR drei Stellen belegt, sind das rund 7.4-mal weniger als bei einem kurzen Kürzel.

Kann ich in Borken das Kürzel frei wählen?

Ja. Im Zulassungsbezirk sind 3 Unterscheidungszeichen gültig – AH, BOH, BOR. Bei der Zulassung entscheidest du, welches davon auf deinem Kennzeichen steht.

Welches Kürzel hat Borken?

Fahrzeuge in Borken tragen das Unterscheidungszeichen BOR (Nordrhein-Westfalen). Es geht auf Borken zurück.

Kombinationszahlen berechnet nach § 9 FZV (0–2 Buchstaben, 1–4 Ziffern ohne führende Null, max. acht Zeichen, ohne die gesperrten Paare AH, HJ, KZ, NS, SA, SS). Gebühren setzen die Länder fest – Angaben ohne Gewähr.