RE

Wunschkennzeichen Recklinghausen

Hinter dem Kürzel RE (Nordrhein-Westfalen) stehen 6.969.303 zulässige Kombinationen zur Wahl, dazu 3 Unterscheidungszeichen im Bezirk. Prüf deine Idee direkt hier.

RE AB 123

Format-Hilfe nach Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Ob deine Kombination noch frei ist, prüfst du im Reservierungssystem der Zulassungsstelle.

Wie viel Auswahl lässt RE?

Ein Kennzeichen fasst acht Zeichen. RE belegt davon zwei – für die Erkennungsnummer bleiben 6:

AufbauBeispielMöglichkeiten
nur Ziffern RE · 1234 9.999
1 Buchstabe + 1–4 Ziffern RE · A 1234 259.974
2 Buchstaben + 1–4 Ziffern RE · AB 1234 6.699.330

Mit RE bleibt der volle Spielraum: Initialen plus vierstellige Jahreszahl passen problemlos.

In Recklinghausen wählst du auch das Kürzel

Der Bezirk führt 3 Unterscheidungszeichen. Welches vorne steht, entscheidest du bei der Zulassung mit:

Das Kürzel RE

RE steht für Kreis Recklinghausen (Nordrhein-Westfalen). Der Namensgeber ist Recklinghausen. Herkunft und Details zum Kennzeichen RE

Ablauf, Fristen und Unterlagen gelten bundesweit gleich und stehen gesammelt unter Wunschkennzeichen: Regeln & Ablauf sowie Kennzeichen reservieren.

Wunschkennzeichen in anderen Städten

Häufige Fragen – Recklinghausen

Wie viele Wunschkennzeichen sind mit RE möglich?

Hinter dem Kürzel RE sind 6.969.303 zulässige Erkennungsnummern möglich – aus 0 bis 2 Buchstaben und 1 bis 4 Ziffern ohne führende Null, bei höchstens acht Zeichen Gesamtlänge.

Kann ich in Recklinghausen das Kürzel frei wählen?

Ja. Im Zulassungsbezirk sind 3 Unterscheidungszeichen gültig – CAS, GLA, RE. Bei der Zulassung entscheidest du, welches davon auf deinem Kennzeichen steht.

Welches Kürzel hat Recklinghausen?

Fahrzeuge in Recklinghausen tragen das Unterscheidungszeichen RE (Nordrhein-Westfalen). Es geht auf Recklinghausen zurück.

Kombinationszahlen berechnet nach § 9 FZV (0–2 Buchstaben, 1–4 Ziffern ohne führende Null, max. acht Zeichen, ohne die gesperrten Paare AH, HJ, KZ, NS, SA, SS). Gebühren setzen die Länder fest – Angaben ohne Gewähr.