HH

Kennzeichen reservieren in Hamburg

Kombination hinter dem Kürzel HH (Hamburg) sichern: 6.969.303 Kombinationen sind möglich.

Reservieren mit dem Kürzel HH

  1. Kombination hinter HH festlegen.
  2. Verfügbarkeit im Reservierungsportal von Landesbetrieb Verkehr (LBV) prüfen.
  3. Reservieren: 10,20 € Wunschgebühr, online zusätzlich rund 2,60 €. Die Reservierung gilt 14 Tage.
  4. Schilder prägen lassen und das Fahrzeug fristgerecht zulassen.

Welche Unterlagen du mitbringen musst und was die Zulassung über i-Kfz technisch voraussetzt, steht gesammelt auf der Übersicht Kennzeichen reservieren.

Deine Zulassungsstelle

ZuständigLandesbetrieb Verkehr (LBV)
Reservierung gilt14 Tage
Zur offiziellen Reservierung →

Verlängerung bis zu viermal um je 90 Tage möglich (je 10 €) – die kürzeste Erstfrist unter den großen Städten, aber mit der längsten möglichen Gesamtlaufzeit.

Kombination für Hamburg prüfen

HH AB 123

    Format-Hilfe nach Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Ob deine Kombination noch frei ist, prüfst du im Reservierungssystem der Zulassungsstelle.

    Wie viel Auswahl HH genau lässt: Wunschkennzeichen Hamburg. Zur Herkunft des Kürzels – es geht auf Hansestadt Hamburg zurück – siehe Kennzeichen HH.

    Reservieren in anderen Städten

    Häufige Fragen – Hamburg

    Wie reserviere ich ein Kennzeichen in Hamburg?

    Im Reservierungsportal von Landesbetrieb Verkehr (LBV): Kombination hinter dem Kürzel HH eingeben, Verfügbarkeit prüfen, reservieren (10,20 € plus rund 2,60 € online) und das Fahrzeug innerhalb der Frist zulassen.

    Wie lange gilt die Reservierung in Hamburg?

    14 Tage. Verlängerung bis zu viermal um je 90 Tage möglich (je 10 €) – die kürzeste Erstfrist unter den großen Städten, aber mit der längsten möglichen Gesamtlaufzeit.

    Wie viele Kombinationen gibt es hinter HH?

    6.969.303 – aus 0 bis 2 Buchstaben und 1 bis 4 Ziffern ohne führende Null, bei höchstens acht Zeichen Gesamtlänge.

    Rechtsgrundlage: § 9 FZV (Zuteilung der Kennzeichen). Reservierungsdauer und Besonderheiten recherchiert bei Landesbetrieb Verkehr (LBV), Stand 08/2026. Reservierungsfristen und Gebühren setzen die Länder und Bezirke fest – Angaben ohne Gewähr.