Kennzeichen reservieren in München
Kombination hinter dem Kürzel M (Bayern) sichern: 5 Unterscheidungszeichen stehen im Bezirk zur Wahl, 6.969.303 Kombinationen sind möglich.
Reservieren mit dem Kürzel M
- Unterscheidungszeichen wählen – im Bezirk gelten AIB, M, MU, MUC, WOR.
- Verfügbarkeit im Reservierungsportal von Kreisverwaltungsreferat (KVR) prüfen.
- Reservieren: 10,20 € Wunschgebühr, online zusätzlich rund 2,60 €. Die Reservierung gilt 3 Monate online, 1 Monat bei Reservierung vor Ort.
- Schilder prägen lassen und das Fahrzeug fristgerecht zulassen.
Welche Unterlagen du mitbringen musst und was die Zulassung über i-Kfz technisch voraussetzt, steht gesammelt auf der Übersicht Kennzeichen reservieren.
Deine Zulassungsstelle
Die Online-Reservierung hält dreimal so lange wie eine Reservierung direkt am Schalter.
Welches Kürzel reservierst du?
Kombination für München prüfen
Wie viel Auswahl M genau lässt: Wunschkennzeichen München. Zur Herkunft des Kürzels – es geht auf München zurück – siehe Kennzeichen M.
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Häufige Fragen – München
Wie reserviere ich ein Kennzeichen in München?
Im Reservierungsportal von Kreisverwaltungsreferat (KVR): Kombination hinter dem Kürzel M eingeben, Verfügbarkeit prüfen, reservieren (10,20 € plus rund 2,60 € online) und das Fahrzeug innerhalb der Frist zulassen.
Wie lange gilt die Reservierung in München?
3 Monate online, 1 Monat bei Reservierung vor Ort. Die Online-Reservierung hält dreimal so lange wie eine Reservierung direkt am Schalter.
Welches Kürzel kann ich in München reservieren?
Im Bezirk sind 5 Unterscheidungszeichen gültig – AIB, M, MU, MUC, WOR. Du reservierst die Kombination hinter dem Zeichen, für das du dich entscheidest.
Wie viele Kombinationen gibt es hinter M?
6.969.303 – aus 0 bis 2 Buchstaben und 1 bis 4 Ziffern ohne führende Null, bei höchstens acht Zeichen Gesamtlänge.
Rechtsgrundlage: § 9 FZV (Zuteilung der Kennzeichen). Reservierungsdauer und Besonderheiten recherchiert bei Kreisverwaltungsreferat (KVR), Stand 08/2026. Reservierungsfristen und Gebühren setzen die Länder und Bezirke fest – Angaben ohne Gewähr.