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Kennzeichen reservieren in Nürnberg

Kombination hinter dem Kürzel N (Bayern) sichern: 5 Unterscheidungszeichen stehen im Bezirk zur Wahl, 6.969.303 Kombinationen sind möglich.

Reservieren mit dem Kürzel N

  1. Unterscheidungszeichen wählen – im Bezirk gelten ESB, HEB, LAU, N, PEG.
  2. Verfügbarkeit im Reservierungsportal von Amt für öffentliche Ordnung, Kfz-Zulassung prüfen.
  3. Reservieren: 10,20 € Wunschgebühr, online zusätzlich rund 2,60 €. Die Reservierung gilt 30 Tage.
  4. Schilder prägen lassen und das Fahrzeug fristgerecht zulassen.

Welche Unterlagen du mitbringen musst und was die Zulassung über i-Kfz technisch voraussetzt, steht gesammelt auf der Übersicht Kennzeichen reservieren.

Deine Zulassungsstelle

ZuständigAmt für öffentliche Ordnung, Kfz-Zulassung
Reservierung gilt30 Tage
Zur offiziellen Reservierung →

Auf Nachfrage (telefonisch oder vor Ort) bis zu insgesamt 120 Tage verlängerbar.

Welches Kürzel reservierst du?

Kombination für Nürnberg prüfen

N AB 123

    Format-Hilfe nach Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Ob deine Kombination noch frei ist, prüfst du im Reservierungssystem der Zulassungsstelle.

    Wie viel Auswahl N genau lässt: Wunschkennzeichen Nürnberg. Zur Herkunft des Kürzels – es geht auf Nürnberg zurück – siehe Kennzeichen N.

    Reservieren in anderen Städten

    Häufige Fragen – Nürnberg

    Wie reserviere ich ein Kennzeichen in Nürnberg?

    Im Reservierungsportal von Amt für öffentliche Ordnung, Kfz-Zulassung: Kombination hinter dem Kürzel N eingeben, Verfügbarkeit prüfen, reservieren (10,20 € plus rund 2,60 € online) und das Fahrzeug innerhalb der Frist zulassen.

    Wie lange gilt die Reservierung in Nürnberg?

    30 Tage. Auf Nachfrage (telefonisch oder vor Ort) bis zu insgesamt 120 Tage verlängerbar.

    Welches Kürzel kann ich in Nürnberg reservieren?

    Im Bezirk sind 5 Unterscheidungszeichen gültig – ESB, HEB, LAU, N, PEG. Du reservierst die Kombination hinter dem Zeichen, für das du dich entscheidest.

    Wie viele Kombinationen gibt es hinter N?

    6.969.303 – aus 0 bis 2 Buchstaben und 1 bis 4 Ziffern ohne führende Null, bei höchstens acht Zeichen Gesamtlänge.

    Rechtsgrundlage: § 9 FZV (Zuteilung der Kennzeichen). Reservierungsdauer und Besonderheiten recherchiert bei Amt für öffentliche Ordnung, Kfz-Zulassung, Stand 08/2026. Reservierungsfristen und Gebühren setzen die Länder und Bezirke fest – Angaben ohne Gewähr.